Garantiebedingungen

 

der Lightnet GmbH; Stand 01.01.2020

  • 1 Allgemeines

    (1) Die Lightnet GmbH – nachstehend Garantiegeber oder Lightnet genannt – gewährt dem Erwerber eines unter die vorliegende Garantie fallenden Produktes, der die weiteren in dieser Ziffer 1 genannten Voraussetzungen erfüllt – nachstehend Garantienehmer genannt – eine Garantie nach Maßgabe der in diesen Garantiebedingungen enthaltenen Regelungen.

(2) Die Garantie steht Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen mit Sitz in der europäischen Union, der Schweiz oder Norwegen zu, die ein unter diese Garantie fallendes Produkt von Lightnet oder einem Wiederverkäufer nach Maßgabe der Ziffer 6 erworben haben.

(3) Von der Garantie erfasst sind ausschließlich die mit der Marke „Lightnet“ versehenen Produkte der Lightnet GmbH, die von dem Garantienehmer in der europäischen Union, der Schweiz oder Norwegen verwendet werden.

(4) Von der Garantie erfasst sind ausschließlich Produkte auf Basis Technologie LED.

(5) Etwaige für den Erwerber des Produktes geltende anderweitige vertragliche oder gesetzliche Rechte hinsichtlich des Produktes bleiben von dieser Garantie unberührt.

 

2 Umfang und Grundlagen der Garantie

(1) Lightnet garantiert für die in Ziffer 5 genannte Garantiezeit, dass das Produkt, einschließlich seiner einzelnen Bauteile, keine Produktions- und/oder Materialfehler aufweist.

(2) Grundvoraussetzung für eine Leistung aus dieser Garantie ist, dass das Produkt gemäß der Montageanleitung und den allgemein anerkannten technischen Regeln und Normen durch einen Fachhandwerker bei dem Garantienehmer installiert und von dem Garantienehmer bestimmungsgemäß und gemäß den Produktspezifikationen von Lightnet verwendet worden ist.

(3) Von der Garantie sind insbesondere nicht erfasst:

(3.1) Produktausfälle oder Lichtstromrückgänge in folgendem Umfang:
• Produktausfälle (Mortalität):              Mittlere Nennausfallrate bis zu 0,2% / 1000 Betriebsstunden,
• Bestromung Low Power:                   Lichtstromrückgang bis zu 0,2% / 1000 Betriebsstunden,
• Bestromung Medium Power:             Lichtstromrückgang bis zu 0,3% / 1000 Betriebsstunden,
• Bestromung High Power:                  Lichtstromrückgang bis zu 0,4% / 1000 Betriebsstunden.

Die jeweils aktuellen Werte/Zuordnungen finden sich auf den Produktdatenblättern (www.lightnet.de).

(3.2) Toleranzen initial von
• +/- 150K in der Farbtemperatur von LED-Modulen,
• +/- 10% Leistungsaufnahme in LED-Betriebsgeräten und
• +/- 10% gegenüber kommunizierten Lichtstromwerten

(3.3) Veränderungen, Verfärbungen oder Versprödungen von Kunststoffbauteilen des Produktes, die sich aufgrund natürlicher Alterungsprozesse, insbesondere bei Bauteilen aus Polycarbonat, ergeben.

(3.4) Einstellungen bzw. Parametrierungen von Beleuchtungsanlagen.

(3.5) Fehler oder Schäden am Produkt, die vom Garantienehmer selbst oder durch von ihm eigenmächtig beauftragte Dritte herbeigeführt wurden, z.B. im Falle von unsachgemäßer Installation und/oder Reparaturversuchen.

(3.6) Fehler oder Schäden am Produkt, die gegenüber einem vorherigen Wiederverkäufer oder einem sonstigen Dritten im Rahmen der Gewährleistung geltend gemacht werden können.

(3.7) Fehler und Schäden am Produkt, die die Funktion des Produktes nicht beeinträchtigen (Kratzer, Dellen, Beulen, Lackierung, dekorative Ausstattung usw.).

(3.8) Fehler oder Schäden im Produkt verwendeter Bestandteile oder Verbrauchsmaterialien, die grundsätzlich regelmäßig ersetzt werden müssen, wie z.B. Batterien, Akkus, Notlichtmodule, mechanische Verschleißteile etc.

(3.9) Fehler oder Schäden am Produkt, die durch Überschreiten der Grenzwerte hinsichtlich der Umgebungstemperatur oder der Netzspannung oder durch Überschreiten sonstiger in den Produktspezifikationen angegebener Grenzwerte entstehen.

(3.10) Fehler oder Schäden am Produkt, die durch nicht geeignete Positionierung entstehen, wie z.B. das direkte Aussetzen von Sonnenlicht in den Sommermonaten oder fehlender Abstand zu wärmeabgebenden Einrichtungen („Gehäuse-Überhitzung“) über einen längeren Zeitraum (Richtwert: max. 20 Min.) bei Betrieb; insbesondere in Kombination mit Punkt 2.3.11.

(3.11) Fehler oder Schäden am Produkt, die durch ungenügende oder fehlende Schutzmaßnahmen der Umgebung und Einrichtung entstehen, wie z.B. Abluft-Einrichtungen, Kühlungssystem, Jalousien bzw. Raffstore-System, Steuerung der Leistung über Sensortechnologie etc.; insbesondere in Kombination mit Punkt 2.3.10.

 

3 Geltendmachung eines Garantiefalls

(1) Ansprüche aus dieser Garantie sind gegenüber Lightnet entweder schriftlich oder per E-Mail an folgende Adresse zu richten:

Lightnet GmbH
Zollstockgürtel 65
50969 Köln

Fax:       (02 21) 22 25 26-99
E-Mail:   info@lightnet.de

(2) Bei der Geltendmachung eines Garantiefalls hat der Garantienehmer die Herkunft des Produktes sowie das Datum der ersten Inrechnungstellung durch Lightnet durch Vorlage des Lieferscheins, der Rechnung, o.ä. zu belegen.

(3) Auf Verlangen von Lightnet hat der Garantienehmer das beanstandete Produkt Lightnet zwecks Prüfung zur Verfügung zu stellen. Verlangt Lightnet eine solche Zurverfügungstellung, übernimmt Lightnet die Kosten des Hin- und Rücktransportes. Im Falle der Verweigerung der Zurverfügungstellung durch den Garantienehmer ist Lightnet nicht verpflichtet, eine Garantieleistung nach Maßgabe dieser Garantie zu erbringen.

 

4 Leistungsumfang

(1) Im Falle der berechtigten Geltendmachung eines Garantiefalls leistet Lightnet gegenüber dem Garantienehmer nach Wahl von Lightnet

a) die kostenlose Reparatur des fehlerhaften Produktes an einem der Lightnet-Standorte oder
b) die Ersatzlieferung eines gleichen oder gleichwertigen Produktes oder
c) die Erstattung eines angemessenen Betrages als Minderung des Kaufpreises.

Erfolgt die Garantieleistung als Ersatzlieferung eines gleichen oder gleichwertigen Produktes sind Abweichungen von dem ursprünglichen Produkt aufgrund technischen Fortschritts sowie vertretbare und geringfügige Abweichungen hinsichtlich des Designs und/oder der Eigenschaften – auch lichttechnisch – des Produktes vorbehalten.

(2) Im Rahmen der Reparatur eines Produktes kann Lightnet neue oder wiederverwertete Materialien (voll funktionsfähig und geprüft) als Ersatzteile einsetzen. Während der Dauer der Reparatur wird Lightnet dem Garantienehmer kein Ersatzprodukt bereitstellen.

(3) Für Ersatzteile und im Wege der Ersatzlieferung bereitgestellte Produkte übernimmt Lightnet für die verbliebene Dauer der Garantiezeit eine Garantie im Umfang und nach Maßgabe dieser Garantiebedingungen.

(4) Durch Inanspruchnahme einer Garantieleistung wird die Garantiezeit weder verlängert noch erneuert.

(5) Im Rahmen dieser Garantie bestehen keine Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Lightnet ersetzt im Rahmen dieser Garantie insbesondere keine Nutzungsausfallschäden, Folgeschäden oder Schäden wegen entgangenen Gewinns, noch ersetzt Lightnet im Rahmen dieser Garantie Kosten für z.B. den Ein- und/oder Ausbau der Produkte (inkl. Kosten für Gerüst- und Hebevorrichtungen), Montage-, Lagerungs-, Transport- und/oder Versendungskosten (sofern nicht anders in diesen Garantiebedingungen vorgesehen), Kosten für die Entsorgung eines fehlerhaften Produktes (sofern dieses nicht von Lightnet zurückgenommen wurde), Kosten für die Parametrierung und/oder Inbetriebnahme von Beleuchtungsanlagen, Kosten für Updates der Software eines Produktes (sofern das Update nicht im Rahmen der kostenlosen Reparatur gemäß Ziffer 4.1 erfolgt) etc.

(6) Im Falle einer unberechtigten Geltendmachung eines Garantiefalls hat der Garantienehmer die Aufwendungen von Lightnet zur Prüfung des Produktes, einschließlich etwaiger übernommener Kosten für den Hin- und Rücktransport, zu ersetzen, es sei denn, das Nichtvorliegen der Fehlerhaftigkeit war für den Garantienehmer nicht erkennbar.

 

5 Beginn und Ende der Garantie

(1) Die Garantiezeit für ein Produkt beginnt mit dem Datum der Inrechnungstellung seitens Lightnet an den ersten Erwerber dieses Produktes.

(2) Die Garantiezeit endet 5 Jahre nach diesem Datum der ersten Inrechnungstellung.

 

6 Übertragung

(1) Wird das unter diese Garantie fallende Produkt von dem Garantienehmer an einen nachfolgenden Erwerber veräußert, so tritt dieser an die Stelle des ursprünglichen Garantienehmers, vorausgesetzt der Erwerber erfüllt die in der Ziffer 1 genannten Voraussetzungen im Hinblick auf den sachlichen, persönlichen und räumlichen Geltungsbereich dieser Garantie. Diese Garantie gilt für diesen an die Stelle des vorherigen Garantienehmers tretenden Garantienehmer in dem Umfang und unter den Voraussetzungen, die in diesen Garantiebedingungen vorgesehen sind. Den neuen Garantienehmer trifft insbesondere auch die in Ziffer 3.2 enthaltene Pflicht zur Vorlage des Herkunftsnachweises und zum Nachweis des Bestehens der Garantiezeit.

(2) Die Veräußerung des Produktes führt nicht zu einem Neubeginn oder zu einer Verlängerung der Garantiezeit.

 

7 Schlussbestimmungen

(1) Für diese Garantie gilt das deutsche Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und – soweit der Garantienehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantie ist Köln.